Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Philip Knüppelholtz
Am Wasserbogen 6, 13587 Berlin
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die knüppelholtz mit seinen Kunden schließt, sofern es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.

(2) knüppelholtz schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit knüppelholtz als Unternehmer gemäß § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als knüppelholtz ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn knüppelholtz in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.

§ 2 Leistungen von knüppelholtz / Mitwirkung des Kunden
(1) knüppelholtz erbringt für den Kunden je nach Buchung standardisierte oder individuelle, onlinebasierte Leistungen. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet knüppelholtz dabei nicht die Erbringung eines Werks. Insbesondere ist knüppelholtz nicht dafür verantwortlich, ob der Kunde in Folge der Beratung höhere Konversionsraten erzielen kann.

(2) Sofern ein wirtschaftlicher Zweck im Sinne der Anzahl von Leads (Bewerbungen, Kundenanfragen etc.) (sog. „ROI“) festgelegt wird, handelt es sich dabei nicht um einen unmittelbar durch die Tätigkeit herbeizuführenden Erfolg im Sinne eines Werkes nach § 631 ff. BGB, sondern um den erhofften wirtschaftlichen Erfolg.

(3) Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs einer Beratungs-/Werbemaßnahme durch knüppelholtz vereinbart, wird diese als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht jedoch im Grundsatz nicht.

(4) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch knüppelholtz, bleibt der Vergütungsanspruch von knüppelholtz unberührt.

(5) In Bezug auf die von knüppelholtz zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht knüppelholtz ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

§ 3 Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertragsschluss zwischen knüppelholtz und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) oder schriftlich erfolgen.

(2) Fernmündlich kommen Verträge zwischen knüppelholtz und dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande.

§ 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von knüppelholtz angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Die Bezahlung der Leistungen von knüppelholtz erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von knüppelholtz ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von knüppelholtz ist anders lautend. Eine knüppelholtz erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug zwischen den Parteien als Bezahlart vereinbart wird, hat der Kunde knüppelholtz nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.

(4) knüppelholtz stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus.

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an knüppelholtz zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten durch das Kreditinstitut zu übernehmen.

§ 5 Kündigung, Laufzeit
(1) Der Vertrag hat die im Hauptvertrag genannte Mindestlaufzeit. Ist keine Mindestlaufzeit im Hauptvertrag benannt worden, beträgt diese 3 Monate.

(2) Ein ordentliches Kündigungsrecht während der Laufzeit ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist ein ordentliches Kündigungsrecht im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Dienstleistungsbeginn (Startzeitpunkt der Betreuung).

(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 6 Verzug / Rücktritt
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch knüppelholtz beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei knüppelholtz eingegangen ist und die notwendigen Daten vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich knüppelholtz vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber knüppelholtz in Verzug, ist die gesamte restliche Vergütung bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig. knüppelholtz ist zudem berechtigt, die Leistungen einzustellen und den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

§ 7 Erfüllung
(1) knüppelholtz wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. knüppelholtz ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Dem Kunden ist bewusst, dass knüppelholtz bis auf anderslautende schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet.

(3) Ist knüppelholtz gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von knüppelholtz unberührt.

§ 8 Schutzrechte Dritter
Der Kunde gewährleistet, dass knüppelholtz überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt knüppelholtz insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

§ 9 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von knüppelholtz erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeitsergebnisse. Dies umfasst alle Leistungen oder Teile davon, die von knüppelholtz für den Kunden erstellt wurden.

(2) Dieses Nutzungsrecht gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die vollständige Vergütung an knüppelholtz entrichtet hat.

(3) Ist eine Ratenzahlung vereinbart, geht das Nutzungsrecht erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an knüppelholtz über.

§ 10 Haftung
(1) knüppelholtz haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet knüppelholtz nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.

§ 11 Datenschutz und Datensicherheit
(1) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an knüppelholtz die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.

(2) Der Kunde stellt knüppelholtz von der Haftung wegen Verstößen gegen die DS-GVO und das BDSG frei, es sei denn, knüppelholtz hat diese Verstöße zu verantworten.

§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von knüppelholtz.